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FLÄCHENDECKENDE KURZPARKZONEN IN WIEN

seit dem 01. März 2022

Neue Kurzparkzonen-Regelung wienweit!

Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Das Parken ist in jedem Wiener Gemeindebezirk kostenpflichtig. Sie benötigen einen Parkschein (1,10 Euro pro halbe Stunde) oder ein Parkpickerl (nur für Bezirks-Bewohner*innen), um Ihr Fahrzeug an öffentlichen Stellplätzen zu parken.

  • Gilt von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr
  • Parkdauer
    • Mit Parkschein oder HANDYPARKEN: maximal 2 Stunden
    • Mit Parkpickerl im eigenen Bezirk: unbegrenzt
    • Abweichende Regelungen für Beschäftigte und Betriebe (Parkchip), Ausnahme von der maximal erlaubten Parkdauer möglich
  • In ausgewiesenen Geschäftsstraßen gelten für das Parken eigene Regelungen.