F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die aktuellen Preise sowie alle Informationen zur KFZ Anmeldung.
Nein. Die Kennzeichen werden strikt der Reihe nach ausgegeben und können daher auch nicht frei gewählt, oder vorab reserviert werden.
Nein. Sie können auch jemand Anderen zu uns schicken – es wird dann aber eine schriftliche Vollmacht benötigt.
In diesem Fall wird Ihre aktuelle Nummer gesperrt, da diese ab dem Zeitpunkt der Anzeige zur Fahnung ausgeschrieben wird.
Sie erhalten daher bei uns neue Kennzeichentafeln zugewiesen.
Sämtliche Zulassungsgebühren sind direkt bei uns in der Zulassungsstelle zu begleichen. Zahlungsmöglichkeiten: Bar, Bankomat- und Kreditkarte.
Wer ein Auto besitzt, der ist gesetzlich dazu verpflichtet, es zu versichern. Das gilt zumindest für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus hat der Autobesitzer die Möglichkeit, sein Auto zusätzlich mit einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung zu versichern.
Kennzeichen können maximal 6 Monate freigehalten werden.
Sie können bei der Zulassungsstelle diese beantragen, bei Neuanmeldung bekommen Sie einen Zulassungsschein aus Papier der vorübergehend gültig ist. Der Zulassungsschein im Scheckkartenformat wird Ihnen nach Hause geschickt.
Ein KFZ kann für ein Jahr ruhend gestellt werden, vor Ablauf von diesen kann jährlich ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
- Kennzeichen
- KFZ-Zulassungsscheine
- Vollmacht (sofern jemand mit der Hintelegung beauftragt wird)
- Hinterlegungsbestätigung
- Vollmacht (wenn jemand mit der Anmeldung beauftragt wird)
Eine Abmeldung kann grundsätzlich erst nach der Verlassenschaftsabhandlung erfolgen. In der Zwischenzeit kann jedoch das Kennzeichen hinterlegt und der Vertrag ruhend gestellt werden, damit keine weiteren Versicherungskosten entstehen. Vor der Verlassenschaftsabhandlung kann die Abmeldung nur mit Amtsbestätigung des Gerichtskommissärs durchgeführt werden.
Unter Hausrat fällt all das, was sich in einer Wohnung befindet und zur Nutzung gedacht ist sowie nicht fest mit dem Gebäude verbunden, also beweglich ist. Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Lampen, Haushaltsgeräte und andere zur Unterhaltung dienende Elektrogeräte zählen hierzu, aber auch Teppiche und sogar Teppichböden, sofern diese nicht mit dem darunter liegenden Boden fest verbunden sind.
Außerdem zählen Gegenstände, die zum Ausüben eines Hobbys benötigt werden, ebenfalls zum Hausrat. Dies können Musikinstrumente, Golfschläger oder ähnliches sein. Wertgegenstände wie Kunst-oder Münzsammlungen und Schmuck sowie Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.
Außerdem deckt die Haushaltsversicherung Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch entstanden sind. Sehr häufig ist auch eine Privat-Haftpflichtversicherung mit im Paket. Nicht versichert sind zum Beispiel Geschäftsgelder, Fahrzeuge, Glasdächer und Bestandteile des Gebäudes.
Eigenheimversicherung: In der Deckung enthalten sind Schäden am Gebäude und an Nebengebäuden. Haushaltsversicherung: In der Deckung enthalten sind Schäden an beweglichen Sachen, Wänden und Böden. Die Haushaltsversicherung ist oft bereits in der Eigenheimversicherung inkludiert.
Die Absicherung des eigenen Wohnhauses gegen unvorhersehbare Gefahren ist die zentrale Aufgabe der Eigenheimversicherung. Sie ist damit ein unbedingtes Muss für jeden Hausbesitzer, um die eigene Existenz finanziell abzusichern. Zusätzlich inkludiert die Eigenheimversicherung auch wichtige Haftpflichtdeckungen zum Schutz gegen Schadenersatzansprüche von Dritten.
Ist ein Gebäude länger als 72 Stunden nicht bewohnt so muss die Hauptwasserleitung abgedreht werden.
Es müssen alle Fenster verschlossen sein (NICHT gekippt), wenn diese leicht zugänglich sind wie zum Beispiel Erdgeschoss.
Schnappschlösser müssen verriegelt sein.
Ja. Minderjährige Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und über kein eigenes Einkommen verfügen, sind im Rahmen der Haushaltsversicherung auch haftpflichtversichert.
Ja, Sie müssen Ihre Haushaltsversicherung jedoch vor der Übersiedelung kündigen.
Nein – eine Meldung an den Versicherer ist allerdings ratsam. Achtung: Sollte der Neuerwerber die Versicherung nicht übernehmen wollen, so muss er die Kündigung durchführen. Versäumt dieser die Kündigungsfrist, geht der Vertrag automatisch auf ihn über.
Ja. Gebäudeschäden an den Versicherungsräumlichkeiten im Zuge eines versuchten oder vollbrachten Einbruchs gelten als mitversichert.
Nein, neben dem Versicherungsnehmer kann (wenn gewünscht) auch die Familie oder ein unverheirateter Lebenspartner versichert werden. Kinder sind grundsätzlich mitversichert.
Für Schäden, die man Dritten zufügt, ist man auch als Privatperson haftbar. Jeder ist gesetzlich verpflichtet, für einen durch ihn verursachten Schaden voll umfänglich, ohne betragsmäßige Grenze nach oben, zu haften.
Ein netter Zusatz: die Privathaftpflichtversicherung prüft eventuelle Ansprüche von Dritten auch auf Ihre Rechtmäßigkeit, d. h. nur weil jemand behauptet, dass Sie für einen Schaden aufkommen müssten, muss das nicht den Tatsachen entsprechen.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignen. Bei Freizeitunfällen ist zwar die medizinisch notwendige Betreuung durch die Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung) gedeckt, für die finanziellen Folgen eines Unfalls kommt sie aber nur sehr eingeschränkt auf.
Möglich ist der Versicherungsschutz für Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, Vereine oder Firmenangehörige.
Bei der RLV wird das eigene Leben für einen frei wählbaren Zeitraum und einer frei wählbaren Summe versichert. Stirbt man während der Vertragslaufzeit, erhalten die Hinterbliebenen diese Versicherungssumme im vollen Umfang ausgezahlt. Die Risikolebensversicherung dient also dazu, Familie, Angehörige und wichtige Bezugspersonen im eigenen Todesfall vor Schulden und Armut zu schützen.
In der Regel versichert man das eigene Leben, bezugsberechtigt sind die Erben. Diese kann man auf Wunsch auch vertraglich benennen. Bei der Restschuldversicherung versichert man ebenfalls das eigene Leben, das Geld erhält im Todesfall allerdings die Bank zur Tilgung eines ausstehenden Kredits. Bei der verbundenen RLV versichern zwei Partner(innen) je das Leben der / des anderen. Stirbt eine der zwei Personen, ist die andere bezugsberechtigt.
Versichert werden ein oder auch zwei Leben. Das einzige Risiko, dass die RLV versichert, ist also der Tod. Tritt dieser während der Vertragslaufzeit ein, erhalten die Hinterbliebenen eine vorab vereinbarte Versicherungssumme.
Sie haben Interesse oder benötigen weitere Informationen?
Wir sind gerne für Sie da und beantworten all Ihre offenen Fragen.