+43 𝟭 𝟮𝟴𝟲 𝟮𝟳 𝟳𝟯 info@dcversicherung.at

Digitale Vignette 2024

Die Österreich-Vignette – Alles, was Sie wissen müssen

Seit 1997 ist für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich die Entrichtung eines Nutzungsentgelts erforderlich. Vor dem Befahren vignettenpflichtiger Straßen muss die Autobahnvignette ordnungsgemäß auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Alternativ zur herkömmlichen Aufklebevignette besteht seit November 2017 auch die Möglichkeit, eine Digitale Vignette zu erwerben.

Die Vignettenpreise 2024

  • Jahresvignette PKW: 96,40 €
  • 2-Monatsvignette PKW: 28,90 €
  • 10-Tagesvignette PKW: 11,50 €
  • 1-Tagesvignette PKW: 8,60 € (Nur digital erhältlich)
  • Jahresvignette Motorrad: 38,50 €
  • 2-Monatsvignette Motorrad: 11,50 €
  • 10-Tagesvignette Motorrad: 4,60 €
  • 1-Tagesvignette Motorrad: 3,40 € (Nur digital erhältlich)

Wissenswertes rund um die Vignette

    • Richtiges Anbringen:
      Die Vignette haftet optimal, wenn sie auf einer sauberen, trockenen Stelle platziert wird. Die Scheibentemperatur sollte dabei nicht unter 5 Grad Celsius liegen.
    • Entfernen der alten Vignette:
      Die aktuelle Vignette ist bis Ende Januar des nächsten Jahres gültig und sollte danach entfernt werden. Es dürfen sich nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe befinden.
    • Einmalige Verwendung:
      Eine schief aufgeklebte Vignette sollte nicht abgerissen werden, da wiederaufgeklebte Exemplare durch Sicherheitsmerkmale erkennbar und ungültig sind.
    • Verbote:
      Spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die den direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern, sind nicht erlaubt. Manipulierte Vignetten ziehen Strafen von 240 Euro für PKW und 130 Euro für Motorräder nach sich.
    • Motorradfahrer aufgepasst:
      Bei Motorrädern sollte die Vignette an einem nicht leicht zu entfernenden Teil des Motorrades sichtbar angebracht werden. Der ÖAMTC bietet hierfür die FixItEasy Pickerl- und Vignettenhalterung an.
  • Gültigkeit beachten:
    Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig und ziehen Strafen nach sich.
  • Aufbewahrung des unteren Vignettenabschnitts:
    Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs kann sie zusammen mit der alten Vignette als Grundlage für die Erstattung der Vignettenkosten dienen.

 

  • Fahrzeugbezogene Klebe-Vignette:
    Da die Klebe-Vignette nur auf ein Fahrzeug angebracht werden kann, ist sie nicht übertragbar. Die Digitale Vignette, die auf das Kennzeichen bezogen ist, bietet eine einfache Lösung für Besitzer von Wechselkennzeichen.

ACHTUNG:

Bei Fahrzeugen mit Probe- oder Überstellungskennzeichen (blauen, roten und grünen Nummernschildern) ist entweder eine Jahres- oder 10-Tagesvignette anzubringen. Alternativ kann eine (gelochte) 2-Monatsvignette anstelle des Aufklebens mitgeführt werden. Bei Abstellung auf einem Autobahnrastplatz muss die Vignette am Armaturenbrett sichtbar hinterlassen werden, um Kontrollen zu vermeiden und mögliche Vorwürfe der „Mautprellerei“ zu verhindern.